Vertrag

zwischen dem Herzogl. Hofbaumeister Hoppe im Auftrage der Verwaltung des Herzogl.
Domänenfideikommisses in ALtenburg einerseits
und
der Firma Bernhard Zachariä, Königl. Sächs. Hoflieferant in Leipzig andererseits
ist folgender Vertrag vereinbart und abgeschlossen worden


§1
Die Firma Bernhard Zachariä zu Leipzig übernimmt die Anfertigung und Aufstellung einer neuen Hofuhr auf dem „alten Schloßgebäude“ des Herzoglichen Dominialgutes in Schöngleina S./A. nach C. Modell No. 11 ihrer Preisliste und gemäß des hierüber eingereichten Kostenanschlages vom 4. December 1901 unter Weiterverwendung einer alten Glocke für die Summe von 625 Mk. - Pfg., geschrieben:
Sechs Hundert und Fünfundzwanzig Mark - Pfg.
und mit der Vereinbarung, daß die hierzu verwandte große alte Glocke von der Unternehmerin in Lagerung und hernach sachgemäß und dauerhaft hergesetellt und die überflüssig gewordene zweite Glocke abgenommen, transportiert und in einem geeigneten Raum zu ebener Erde gelagert wird. Nachforderungen irgend welcher Art werden in keiner Weise berücksichtigt.


§2
Die Firma Bernhard Zachariä hat diese Uhr als Acht Tage Uhr mit Halb- und Stundenschlagwerk nach Maßgabe der Detail-Beschreibung derselben im Konstenanschlag vom 4. December 1901 in I. Qualität mit thunlichster Beschleunigung zu liefern und spätestens am 18. April d. Fr. fix und fertig aufzustellen. Die Firma übernimmt für die Güte und Haltbarkeit der einzelnen Theile, sowie für den ausgezeichneten Gang und Schlag dieser Uhr vom Tage der Uebernahme derselben an gerechnet, eine fünfjährige Garantieverpflichtung dergestalt, daß sie alle während dieser Zeit sich zeigenden Mängel und Felle auf Geheiß der Herzogl. Domänenverwaltung sofort und auf ihre Kosten befertigt.


§3
Die Zahlung erfolgt nach Fertigstellung bezw. Uebergabe der completen Uhr aus der Herzogl. Domänenkasse nach geschehener Attestierung der Rechnung durch den Hofbaubeamten dergestalt, daß der Betrag von 100 (Einhundert) Mark erst nach Ablauf eines Jahres vom Tage der Uebernahme angerechnet zur Auszahlung gelangt und wenn in dieser Frist Einwendungen gegen den fortwährenden Gang und Betrieb der Uhr nicht zu erheben sind.


§4
Bei Aufstellung der Uhr hat sich die Firma Bernhard Zachariä wegen Herstellung der nöthigen Gerüstarbeiten rechtzeitig mit dem Zimmiermacher Oswin Wengel in Albersdorf S./A. Post Papiermühle ins Einvernehmen zu setzen und diesem auch die entsprechenden genauen Angaben über die nothwendige Größe und den Auftrag der Herstellung einer einer einfachen Bretterverschlags um die Uhr und Gewichtsschlotte zu machen. Desgleichen ist Herr Oberamtmann Erttel in Schöngleina von der Aufstellung der Uhr entsprechend zu verständigen.


§5
Beiderseits Vertraggschließende sind mit vorstehenden Bedingungen allenthalben einverstanden, sichern sich deren Einverständnis zu, entsagen daher allen dagegen zu setzenden Einwenden und sonstigen Rechtbehelfen und haben diesen in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Vertrag eigenhändig unterschrieben


Altenburg und Leipzig, d. 17. März 1902


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